Know-How - Musikindustrie erklärt

Werke, Tracks und VÖ: Sauber bleiben!

Das Lied, der Song, der Track, das Stück, das Werk, die Musik, der Titel... ja, was denn nun? Unsaubere Terminologie mag sich wie eine Kleinigkeit anhören, ist aber die Ursache mannigfaltiger Probleme und Ärgernisse. Absolut vermeidbar, wie dieser Hilfe-Artikel zeigt.

Ein Werk (Komposition mit GEMA Werkfassungsnummer) ist Grundlage für beliebig viele Tracks (Audio-Aufnahmen mit ISRC) und die wiederum sind auf beliebig vielen Veröffentlichungen (Alben mit EAN, die Umsatz bringen). Das Prinzip? DRY don't repeat yourself.

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Wegfall der GEMA-Rollen TNA und TNE

Im Zuge der Neuordnung der Anteilsregeln (Antrag 19) sind zwei Urheberrollen, Nachtextdichter (TNA) und Neutextdichter (TNE), komplett weggefallen und sie sind im aktuellen Verteilungsplan nicht mehr berücksichtigt.

von André Lummer, Kick The Flame Publishing GmbH

 

Da es von der GEMA in der jüngsten Vergangenheit sowieso schon so gehandhabt wurde, dass diese Rollen in der Dokumentation als Textdichter (Rolle "A" wie im französischen "auteur") dokumentiert wurden, passierte diese Änderung leider geräuschlos und ohne gesonderte Info. Hintergrund ist, dass diese Rollen international nicht verwendet wurden und werden und die GEMA sich im Zuge der Anbindung an ICE entschieden hat, diese Rollen dann auch nicht mehr zu verwenden.

 

Zur Erinnerung:

  • TNA: Nachtextdichter - ein vorbestehendes reines Instrumentalwerk bekommt einen Text => Der Textdichter ist dann ein Nachtextdichter.
  • TNE: Neutextdichter - ein vorbestehendes textiertes Werk bekommt einen neuen Text, der vollkommen unabhängig vom Originaltext ist => Der Textdichter ist dann ein Neutextdichter. Nicht unter diese Regelung fallen Übersetzungen oder Änderungen des Originaltextes.

Das Problem mit dem Wegfall dieser Rollen:

Wenn ein vorbestehendes Werk unter gleichem Namen einen neuen Text bekommt oder überhaupt erstmal einen Text bekommt, würde die Anmeldung dieses Werkes nun jeweils mit der Rolle A (Textdichter) erfolgen. Das würde bei der GEMA aber auslösen, dass es wie eine Änderungsmeldung des Originalwerkes wirkt und somit Rückfragen oder ewige Reg-2-Status ausgelöst werden.

 

ALV-Verträge für GEMA-Autoren: Wann braucht es die?

Als Musikverleger frage ich mich: wann und warum muss ich in ALV Verträge für meine Autoren anlegen, die GEMA-Mitglieder sind? Eigentlich gar nicht, denn sie bekommen ihre Tantiemen ja direkt von der GEMA. Doch gibt es drei Fälle, wo dies dennoch unerlässlich ist.

 

Wann müsst ihr eigentlich Verträge für GEMA-Autoren anlegen? 

Prinzipiell erst mal nicht, weil diese Autoren ja GEMA Mitglieder sind und ihre Tantiemen direkt von der GEMA erhalten, ihr habt an sie erstmal nichts abzurechnen. Doch gibt drei Fälle, wo dies anders ist:

  • Refundierungen
  • Auslandsgelder und Direktvergaben (Synchs...)
  • BG9-Sonderkonto-Gelder